Initiative Waldviertel

Rechtsrahmen Österreich

 

Die rechtlichen Vorgaben für Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von Gentechnik-frei erzeugten Lebensmitteln sind in der Richtlinie zur Definition der "Gentechnik-freien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex festgelegt.

In dieser Richtlinie ist auch die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen beim Einsatz von bestimmten Stoffen vorgesehen. Derartige Ausnahmeregelungen werden auf Empfehlung der in der Richtlinie vorgesehenen Expertengruppe beschlossen; die formell genehmigten Ausnahmen werden laufend auf der Website des Gesundheitsministeriums ("Empfehlungen") veröffentlicht.

Die Anforderungen an die Gentechnik-frei Kontrollen sind im Leitfaden zur risikobasierten Kontrolle auf Gentechnikfreiheit, erstellt und veröffentlicht von der Akkreditierungsstelle im Wirtschaftsministerium, geregelt.

Das Vorhaben des Bundeslandes Oberösterreich, Gentechnik im ganzen Bundesland zu verbieten, wird von der EU massiv abgelehnt. Daher haben sich die anderen Bundesländer zu Gentechnik-Vorsorgegesetzen entschlossen. Diese sind entweder Anmelde- oder Bewilligungsverfahren. Als Werkzeuge für diese Gesetze wurden bundeseinheitliche Richtlinien ausgearbeitet.
Dieser ganze bürokratische Aufwand ist bei der Errichtung von freiwilligen gentechnik-freien Zonen hinfällig.

  • Die Maisverbotsverordnung verhindert den Anbau der bis jetzt in der EU zugelassenen Maissorten in Österreich.
  • Saatgutgentechnikverordnung sichert die Reinheit des in Österreich in Verkehr gebrachten Saatgutes.
  • Die Novelle des Gentechnik-Gesetzes klärt die Haftung (mit dem Nachteil, dass Haftungsansprüche auf Bauernebene ausgetragen werden müssen.

 

Codex-Richtlinie "Gentechnik-freie Produktion"

 


EU-Recht

  • 2001/18 regelt die Freisetzung von GVO-Pflanzen
  • 1829/2003 regelt die Zulassung von Futter- und Lebensmitteln
  • 1830/2003 regelt die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
  • Empfehlung der Kommission vom 13.7.2010 mit Leitlinien für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen.

 


 
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