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Rechtsrahmen Österreich
Die rechtlichen Vorgaben für Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle von Gentechnik-frei erzeugten Lebensmitteln sind in der Richtlinie zur Definition der "Gentechnik-freien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex festgelegt. In dieser Richtlinie ist auch die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen beim Einsatz von bestimmten Stoffen vorgesehen. Derartige Ausnahmeregelungen werden auf Empfehlung der in der Richtlinie vorgesehenen Expertengruppe beschlossen; die formell genehmigten Ausnahmen werden laufend auf der Website des Gesundheitsministeriums ("Empfehlungen") veröffentlicht. Die Anforderungen an die Gentechnik-frei Kontrollen sind im Leitfaden zur risikobasierten Kontrolle auf Gentechnikfreiheit, erstellt und veröffentlicht von der Akkreditierungsstelle im Wirtschaftsministerium, geregelt. Das Vorhaben des Bundeslandes Oberösterreich, Gentechnik im ganzen Bundesland zu verbieten, wird von der EU massiv abgelehnt. Daher haben sich die anderen Bundesländer zu Gentechnik-Vorsorgegesetzen entschlossen. Diese sind entweder Anmelde- oder Bewilligungsverfahren. Als Werkzeuge für diese Gesetze wurden bundeseinheitliche Richtlinien ausgearbeitet.
Codex-Richtlinie "Gentechnik-freie Produktion"
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